Unterrichtseinheit 7. Durchführung von U18-Wahlen für Kinder und Jugendliche

Lernziele:

  • 1) Entwicklung von Kompetenzen demokratischer Staatsbürgerschaft bei Lehrern und Schülern durch Nachspielen einer U18-Wahl;
  • 2) Entwicklung kritischen Denkvermögens bei Schülern der oberen Klassen, Herausbildung von Fähigkeiten, Versuche zur Manipulierung des Bewusstseins zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken;
  • 3) Förderung der Bereitschaft, als Staatsbürger bewusste Entscheidungen zu treffen und sich verantwortungsbewusst und aktiv in die Gesellschaft einzubringen;
  • 4) Entwicklung von Fähigkeiten bei Jugendlichen unter 18 Jahren, ihr Interesse an Fragen der lokalen Gemeinschaft offen zu zeigen und zu formulieren, eigene Antworten auf politische Fragen zu finden und aktiv Einfluss auf ihr gesellschaftliches Umfeld zu nehmen.

Benötigte Hilfsmittel und Zusatzmaterialien:

  • Räumlichkeit für die Durchführung der Wahlen;
  • Wahlkabinen und -urnen;
  • Regeln für die Durchführung von U18-Wahlen (siehe Anlage);
  • Dokumentvorlagen für die Auswertung der Wahlergebnisse (Vorlagen für Wählerverzeichnis, Wahlniederschrift und Stimmzettel finden Sie in den Anlagen 2, 4 und 5 der Übung „U18-Wahl – Arbeit eines Wahlvorstandes im Wahllokal“ des vorliegenden Handbuches).

Zeitdauer: Vorbereitung: 7 Tage, Durchführung der Wahl: 1 Tag, Auswertung: 2 Stunden.

Allgemeine Empfehlungen an den Moderator / Workshopleiter

  1. Entstehungsgeschichte des Projektes. Das Projekt wurde analog zum internationalen Bildungsprogramm „Unter 18“ [3] erarbeitet, das seit 1998 in Deutschland mit dem Ziel umgesetzt wird, bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren (U18) Interesse an Wahlen durch die Simulation des Wahlprozesses unmittelbar vor der Durchführung echter Wahlen zu wecken. In Deutschland nahmen 2013 fast 200.000 Kinder an dieser Wahl teil. In der Ukraine wurde dieses Format zum ersten Mal im Rahmen des deutsch-ukrainischen Projektes am 17. Oktober 2015 bei den Oberbürgermeisterwahlen in Kiew, Irpin und Saporischschja erprobt. So fand eine neue Lehrmethode Eingang in den ukrainischen Bildungsraum, dank derer die Jugendlichen befähigt werden, sich als aktive Staatsbürger einzubringen und für eine demokratische Entwicklung zu engagieren. In Kiew beispielsweise wurden 17 Wahllokale für Kinder und Jugendliche eingerichtet, über 3.500 Kinder beteiligten sich an der Wahl zum Oberbürgermeister ihrer Stadt. In Georgien und in Russland wurde das Projekt im Vorfeld der Lokalwahlen im September 2016 als grundsätzlich politisch neutrales Bildungsprojekt umgesetzt [2].
  2. Die U18-Wahl erfolgt in einem Simulationsspiel. „Das Simulationsspiel ist eine didaktische Form, die zur Wiedergabe (Simulation) von Prozessen (z. B. Entscheidungsfindungs- oder Ressourcenverteilungsprozesse) eingesetzt wird, damit die Lernenden diese Prozesse studieren und sich aneignen. Das wichtigste Lernergebnis bei der Durchführung von Simulationsspielen ist der Erwerb der Fähigkeit, sich kulturell (normativ) an einem Prozess zu beteiligen und ihn in seinen wichtigsten Punkten zu analysieren“ [1, S. 8]. Simulationsspiele sind in der Regel so ausgelegt, dass die Teilnehmer sie gerne spielen. Der Handlungsprozess als solcher muss den Teilnehmern erläutert werden, bevor anschließend sein Verlauf, die Bedingungen für seine Weiterentwicklung, die Besonderheiten der Tätigkeit der Teilnehmer im Rahmen der Prozessorganisation usw. diskutiert werden.
  3. Aus methodischer Sicht werden Simulationsspiele in drei Phasen unterteilt:
  • Spielvorbereitung (Einführung der Teilnehmer in die Spielziele und -regeln);
  • Spieldurchführung (im vorliegenden Fall die Durchführung einer U18-Wahl);
  • Spielauswertung (durch die Teilnehmer).
  1. U18-Wahlen finden im Vorfeld echter Wahlen statt. Diese zeitliche Vorgabe ist bewusst gewählt, da Kinder und Jugendliche in dieser Zeit anfangen, sich für Politik zu interessieren und Wahlprozesse mitzuerleben.
  2. Das Wahllokal kann an einem beliebigen Ort, der von Jugendlichen frequentiert wird, eingerichtet werden: in einer Schule, einem Jugendklub, in Kinder- und Jugendzentren, in Bibliotheken oder als mobiles Wahllokal auf Straßen, Plätzen oder in Parkanlagen. Aufgrund der streng einzuhaltenden parteipolitischen Neutralität des U18-Projektes ist es politischen Parteien und deren Jugendorganisationen nicht gestattet, U18-Wahllokale in ihren Parteizentralen einzurichten.
  3. Um die Jugendlichen auf eine bewusste Teilnahme an der U18-Wahl vorzubereiten, sollten im Unterricht verschiedene politische Themen behandelt werden: „Politik heute“, „Politische Ideologien“, „Analyse der Wahlprogramme von Kandidaten“, „Wahlrechtsgrundsätze“ (siehe vorliegendes Handbuch).
  4. Wenn Sie über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, sollten Sie Wahlplakate und Informationsflyer für dieses Projekt drucken lassen. Sind die Mittel begrenzt, können Sie in allen teilnehmenden Schulen einen Schülerwettbewerb um das beste Wahlplakat organisieren. Die Plakate werden dann in den Wahllokalen der Schulen ausgehängt.
  5. Das Datum für die Bekanntgabe der U18-Wahlergebnisse ist von Land zu Land unterschiedlich. In Deutschland werden die U18-Wahlergebnisse bereits vor Bekanntgabe des amtlichen Wahlergebnisses veröffentlicht. In der Ukraine (2015) sowie in Georgien und Russland (jeweils 2016) wurden die U18-Wahlergebnisse erst nach Bekanntgabe der amtlichen Wahlergebnisse veröffentlicht. Man wollte damit Anschuldigungen von Politikern vorbeugen, man hätte die Meinung von Kindern benutzt, um erwachsene Wahlberechtigte zu manipulieren.
  6. U18-Wahlen sind nicht repräsentativ und werden im Vergleich zu echten Wahlen nach einem vereinfachten Verfahren durchgeführt. Wichtigster Grundsatz bei U18-Wahlen ist die freiwillige Teilnahme von Kindern und Jugendlichen. Die Schüler dürfen nicht genötigt werden, im Klassenverband zur Wahl zu gehen. Hinzu kommt, dass die Wahlen an einem schulfreien Tag stattfinden. Aus diesem Grund gibt es keine vorgefertigten Wählerverzeichnisse.
  7. Ein in der soziologischen Praxis weltweit genutztes Verfahren ist die Wählerbefragung, bei der Soziologen Wähler direkt nach deren Stimmabgabe beim Verlassen des Wahllokals befragen. Die Wählerbefragung verfolgt in erster Linie das Ziel, operative Prognosen über den Wahlausgang erstellen und statistische Angaben über die Wählerschaft sammeln zu können. Die Wähler werden am Ausgang des Wahllokals (unter Wahrung ihrer Anonymität) befragt, für wen sie gestimmt haben. Es wird davon ausgegangen, dass die meisten Wähler keinen Grund haben, die Unwahrheit zu sagen, sodass die Umfrageergebnisse zur Überprüfung (Korrelation) der von amtlicher Seite bekannt gegebenen Wahlergebnisse genutzt werden können. Ideal wäre es, bei der U18-Wahl eine solche Wählerbefragung zu organisieren.
  8. Politische Kreativität. Organisieren Sie während der U18-Wahl verschiedene Meisterklassen, eine Wohltätigkeitsaktion und einen Wettbewerb um das beste Plakat. Laden Sie dazu interessierte Eltern ein, die ihre Kinder zur Wahl begleiten. Schalten Sie im Foyer Musik ein und zeigen Sie Videoclips, die die Bedeutung von Wahlen illustrieren. Organisieren Sie die Arbeit junger Journalisten, die mit den jugendlichen Wählern Interviews führen.

Ablauf

Phase І. Spielvorbereitung

  1. Machen Sie die Teilnehmer mit den Regeln zur Durchführung von U18-Wahlen vertraut (siehe Anlage).
  2. Führen Sie einen Workshop zum Thema „U18-Wahl – Arbeit eines Wahlvorstandes im Wahllokal“ durch (siehe vorliegendes Handbuch).
  3. Organisieren Sie die Arbeit eines Wahllokals und eines Wahlvorstandes, der die Wahlen gemäß den Durchführungsregeln für U18-Wahlen vorbereitet.

Phase ІI. Durchführung des Simulationsspiels „U18-Wahl“

Ablaufplan für den U18-Wahltag

 

Spielszenen

Bemerkungen

Nr.

Bezeichnung

Aktivitäten

Dauer

1

Eröffnung des Wahllokals am Wahltag

Die Wahlvorstandsmitglieder legen den Eid ab.

Der Wahlvorsteher präsentiert den Vorstandsmitgliedern und Wahlbeobachtern die leeren Wahlurnen, bevor diese versiegelt (verplombt) werden. Anschließend zeigt er ihnen die leeren Wahlkabinen für die geheime Wahl.

Der Wahlvorsteher erklärt die Wahl in diesem Wahllokal für eröffnet.

09.30–10.00

Textbeispiel für die Eidesstattliche Erklärung der Wahlvorstands-Mitglieder: siehe Anlage 1 zur Übung „U18-Wahl – Arbeit eines Wahlvorstandes im Wahllokal“ des vorliegenden Handbuchs.

Das Wahllokal ist am Vortag vorschriftsgemäß auszustatten.

2

Stimmabgabe

Die Wähler werden von den Beisitzern ins Wählerverzeichnis eingetragen und unterschreiben hinter ihrem Namen.

Die Beisitzer übergeben den Wählern jeweils einen Stimmzettel.

Jeder Wähler stimmt persönlich ab: Er geht in die Wahlkabine und setzt in dem Kästchen neben Vor- und Nachnamen seines Kandidaten ein Häkchen oder Kreuz.

Den ausgefüllten Stimmzettel wirft der Wähler in die versiegelte Wahlurne und verlässt anschließend das Wahllokal.

10.00–14.00

Nutzen Sie die Möglichkeiten unter Punkt 11 „Politische Kreativität“ der allgemeinen Empfehlungen an den Moderator / Workshopleiter

3

Aufgaben der Wahl-beobachter

Die Wahlbeobachter halten sich im Wahlraum auf und kontrollieren im Rahmen ihrer Befugnisse die Einhaltung aller Verfahrensweisen.

09.30–18.00

Dieser Zeitrahmen verkürzt sich, wenn nach Beendigung der Stimmabgaben die Stimmenauszählung schneller erfolgt.

4

Wähler-befragung

Nach ihrer Stimmabgabe werden die Wähler am Ausgang aus dem Wahllokal im Rahmen einer Wählerbefragung angesprochen. Unter Wahrung ihrer Anonymität wird ihnen die Frage gestellt, für wen sie gestimmt haben. Die Angaben werden in ein Formular eingetragen. Die Ergebnisse dieser Wählerbefragung werden nach Beendigung der Wahl dem Koordinator der Wählerbefragung übergeben.

10.00–14.00

Die Ergebnisse der Wählerbefragung werden erst nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse veröffentlicht.

5

Beendigung der Stimmabgabe

Nach Ablauf der für die Stimmabgabe vorgesehenen Zeit verkündet der Wahlvorsteher, dass nur noch die Wähler einen Stimmzettel erhalten und ihre Stimme abgeben dürfen, die sich bereits im Wahlraum befinden.

Die Tür zum Wahlraum wird geschlossen.

Die Wähler, die ihren Stimmzettel bereits eingeworfen haben, verlassen den Raum.

Im Raum verbleiben nur die Vorstandsmitglieder und die Wahlbeobachter.

14.00–14.20

Der Beisitzer, der an der Eingangstür steht, erklärt den verspätet eintreffenden Wählern, dass die Wahl abgeschlossen und eine Stimmabgabe nicht mehr möglich ist.

6

Unterzeichnung der Verpflichtung zur Geheimhaltung der Wahlergebnisse bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt

Vor der Stimmenauszählung unterschreiben die Wahlvorstandsmitglieder und Wahlbeobachter eine Verpflichtung zur Geheimhaltung der Wahlergebnisse bis zur Bekanntgabe der amtlichen Wahlergebnisse.

14.20–14.30

Das Formular der Verschwiegenheits-erklärung ist im Vorfeld zu erstellen. Eine entsprechende Formulierung findet sich in der Eidesstattlichen Erklärung der Wahlvorstands-Mitglieder (siehe Anlage 1 zur Übung „U18-Wahlen – Arbeit eines Wahlvorstandes im Wahllokal“ des vorliegenden Handbuches).

7

Stimmenauszählung

Der Wahlvorsteher öffnet die Wahlurnen, nachdem er die Unversehrtheit der Siegel (Plomben) überprüft hat.

Die Stimmenauszählung beginnt direkt nach Schließung des Wahllokals und endet mit der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses. Die Stimmenauszählung erfolgt offen durch die Wahlvorstandsmitglieder und in Anwesenheit der Wahlbeobachter.

Ungültige Stimmzettel werden gesondert sortiert und gezählt.

14.30–15.30

 

8

Ausfüllen der Wahlnieder-schrift und Übermittlung der Niederschrift an die Zentrale Wahl-kommission (ZWK)

Der Wahlvorsteher gibt die Wahlergebnisse bekannt und trägt die Angaben in die Wahlniederschrift ein (zweifache Ausfertigung), die von allen Wahlvorstandsmitgliedern unterzeichnet, anschließend eingescannt und per E-Mail an die ZWK gesendet wird.

15.30–16.00

Die Wahlergebnisse eines jeden Wahllokals sind am Wahltag bis 18:00 Uhr an die ZWK zu übermitteln.

9

Archivierung der Stimmzettel aus dem Wahllokal

Nach der Stimmenauszählung werden die Stimmzettel von den Vorstandmitgliedern nach Kandidaten sortiert und gebündelt. Ungültige Stimmzettel werden extra gebündelt. Auf jedem Bündel werden die Anzahl der Stimmzettel sowie der Name des Kandidaten bzw. „Ungültige Stimmzettel“ vermerkt. Die Bündel werden in Kartons oder Säcke gelegt, die anschließend versiegelt (verplombt) werden.

16.00–17.00

Die Kartons mit den Stimmzetteln werden bis zur Bekanntgabe der U18-Wahlergebnisse von den einzelnen Wahlvorständen aufbewahrt und danach an die ZWK übergeben.

Phase III. Spielauswertung. Schlussbetrachtung

Die Auswertung des Simulationsspiels erfolgt in zwei Phasen.

Phase І: Auswertung der Eindrücke der Teilnehmer

  • Welche Eindrücke haben Sie im Spiel gewonnen?
  • Was können Sie insgesamt über das Erlebte berichten?
  • Hätte man Ihrer Meinung nach das Spiel besser strukturieren können? Was hätte man anders machen können?
  • Welche Eindrücke haben Sie von den einzelnen Spielszenen?

Phase ІІ: Auswertung des Spielablaufs

  • Welche Spielhandlungen waren effektiv, welche hingegen nicht? Begründen Sie!
  • Was würden Sie anders machen, wenn Sie noch einmal an einem solchen Spiel teilnehmen würden?

Die Schlussbetrachtung kann folgende Fragen enthalten:

  • Was haben Sie Neues während des Spiels erfahren?
  • Was haben Sie gelernt?
  • Worauf blicken Sie nun mit Sorge?
  • Welches Wissen fehlte Ihnen?
  • Welche Alltagsrealität demonstriert Ihnen dieses Spiel?

 

Quellenverzeichnis
  1. КавтарадзеД. Н. Обучение. Игра: Введение в активные методы обучения. М.: Флинта, 1998. 280 с. (Kavtaradze, D. N., Lernen. Spiel: Einführung in aktive Lehrmethoden. M.: „Flinta“-Verlag, 1998. 280 Seiten).
  2. М18: [Webseite]. URL: https://m18.org.ua/ (Stand vom 10.10.2017).
  3. U18: [Webseite]. URL: http://www.u18.org/willkommen/ (Stand vom 10.10.2017).
Anlage

Regeln für die Durchführung von U18-Wahlen

 

I.

Das Projekt „U18-Wahlen“ dient der Bildung von Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und somit nicht wahlberechtigt sind. Es gibt Einblick in einen wesentlichen demokratischen Mechanismus – Wahlen – und bietet Jugendlichen die Möglichkeit, sich an einem Simulationsspiel zu beteiligen, dessen Ablauf echten Wahlen sehr nahekommt.

II.

Grundsätze für die Durchführung von U18-Wahlen

  1. Gleiches und direktes Wahlrecht bei geheimer Wahl;
  2. Freiwillige Teilnahme;
  3. Freie Willensäußerung des Wählers.

                                                                                                                              

III.

Einrichtung von Wahllokalen und Bildung von Wahlvorständen

  1. Die Wahllokale werden in den Bildungsstätten eingerichtet, die ihre Teilnahme am Projekt zugesagt haben. Für die Einrichtung eines Wahllokals bedarf es der Zustimmung seitens der Verwaltung der Bildungsstätte.
  2. In jedem Wahllokal wird ein Wahlvorstand gebildet, dem alle interessierten Schüler angehören können, die den Workshop „U18-Wahlen – Arbeit eines Wahlvorstandes im Wahllokal“ absolviert haben (siehe vorliegendes Handbuch). Der Wahlvorstand muss aus mindestens fünf Personen bestehen (Wahlvorsteher, stellvertretender Wahlvorsteher, Schriftführer, Beisitzer, Wahlbeobachter).
  3. Die Mitglieder des Wahlvorstandes teilen die verschiedenen Funktionen untereinander auf und wählen den Wahlvorsteher.
  4. Die Zentrale Wahlkommission (ZWK), die aus Organisatoren des U18-Projektes besteht, leitet die Vorbereitung und Durchführung der U18-Wahl.
  5. Die Entscheidungen der ZWK sind für die Wahlvorstände der einzelnen Wahlbezirke verbindlich.

IV.

Aufgaben der Zentralen Wahlkommission bei U18-Wahlen

Die ZWK muss aus mindestens drei Personen bestehen und hat folgende Aufgaben:

  1. Organisation der Wahlvorbereitung und -durchführung;
  2. Anleitung der Wahlvorstände in den einzelnen Wahllokalen;
  3. Hilfestellungen bei rechtlichen und methodischen Fragen der Wahlvorstände;
  4. Genehmigung der Dokumentvorlagen, die für die Wahlvorbereitung und -durchführung genutzt werden sollen. Der komplette Satz umfasst folgende Vorlagen:
  • Überblick über die wichtigsten Punkte in den Parteiprogrammen, die sich auf die Jugend oder auf jugendrelevante Themen beziehen (Synopsis)
  • Broschüre über die Durchführung von Kommunalwahlen gemäß der nationalen Gesetzgebung
  • Regeln für die Durchführung von U18-Wahlen (vorliegendes Dokument)
  • Dokumente für die Wahlauswertung (Formular eines Wählerverzeichnisses, Muster einer Wahlniederschrift)
  • Stimmzettel mit Wahllisten echter Kandidaten/Parteien, die zur Wahl antreten (die Listen sind bei der echten ZWK zu erfragen)
  1. Bereitstellung der vollständigen Wahldokumentation in allen Wahllokalen;
  2. Kontrolle der regelkonformen Durchführung der Wahl (Vorhandensein von Wahlurnen und -kabinen, Tätigkeit der Wahlbeobachter, Wählerbefragung);
  3. Entgegennahme der Niederschriften mit den Wahlergebnissen von allen Wahlvorständen
  4. Auszählung der Gesamtstimmen im Excel-Format und Ermittlung der Gesamtergebnisse der U18-Wahl;
  5. Prüfung von Beschwerden (in Form von Eingaben) über Entscheidungen und Handlungen von Wahlvorständen in einzelnen Wahllokalen.

V.

Aufgaben der Wahlvorstände

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bei der Vorbereitung und Durchführung einer U18-Wahl haben die Wahlvorstände folgende Aufgaben zu erfüllen:

  1. Sicherstellung der eigenen Arbeit in den fünf Tagen vor dem U18-Wahltag;
  2. Mitteilung von Ort, Tag und Zeit der Stimmabgabe an die U18-Wähler;
  3. Einsammeln der Wahlprogramme der zur Wahl zugelassenen Kandidaten bzw. Parteien und Weitergabe dieser Programme an die Wähler;
  4. Kontrolle der regelkonformen Platzierung von Wahlwerbung im Wahllokal;
  5. Organisation von Diskussionsveranstaltungen mit Politologen, Politikern und gesellschaftlichen Akteuren;
  6. Sicherstellung, dass der Wahlkampf einen Tag vor dem U18-Wahltag beendet wird; die Fortsetzung der Wahlkampagne am Vortag der Wahl sowie am Wahltag selbst ist nicht zulässig;
  7. Vorbereitung und Ausstattung des Wahlraums (Vorhandensein von Wahlkabinen, Schreibstiften und Wahlurnen);
  8. Sicherstellung einer ausreichenden Zahl an Stimmzetteln;
  9. Organisation des Stimmabgabeverfahrens im Wahllokal;
  10. Stimmenauszählung im Wahllokal, Niederschrift der Wahlergebnisse und Übermittlung der Niederschrift an die ZWK;
  11. Aufbewahrung der ausgefüllten Stimmzettel und ihre anschließende Übergabe an die ZWK.

VI.

Rechte der Wahlbeobachter bei den U18-Wahlen

Jeder interessierte Bürger kann Wahlbeobachter werden. Diese haben folgende Rechte:

  • Recht auf Registrierung als Wahlbeobachter im Wahllokal;
  • Recht auf Anwesenheit im Wahlraum während des gesamten Wahlvorgangs;
  • Recht auf Beobachtung der Stimmzettelausgabe an die Wähler;
  • Recht auf Beobachtung der Stimmenauszählung aus einer Entfernung, die es ihm ermöglicht, die Eintragungen der Wähler auf dem Stimmzettel zu erkennen;
  • Recht auf Anwesenheit bei der Erstellung der Wahlniederschrift und anderer Dokumente durch den Wahlvorstand;
  • Recht, sich mit Vorschlägen oder Anmerkungen zur Organisation der Stimmabgabe an den Wahlvorsteher oder dessen Stellvertreter zu wenden;
  • Recht, Entscheidungen oder Handlungen des Wahlvorstandes vor der ZWK anzufechten;
  • Recht auf Video- und Fotoaufnahmen im Wahlraum nach entsprechender Mitteilung an den Wahlvorsteher und nach Absprache des Standortes, von dem aus die Aufnahmen gemacht werden sollen.

Dem Wahlbeobachter ist es untersagt:

  • Stimmzettel an die Wähler zu verteilen;
  • die Aushändigung des Stimmzettels anstelle des Wählers zu quittieren;
  • den Stimmzettel für den Wähler auszufüllen;
  • sich an der Stimmenauszählung zu beteiligen;
  • die Arbeit des Wahlvorstandes zu behindern;
  • Wähler zu agitieren.

VII.

Wählerbefragung bei den U18-Wahlen (optional)

Die Wählerbefragung dient der Information und Kontrolle. In jedem Wahllokal kann die Befragung durch eine Gruppe von drei Personen durchgeführt werden, die Daten erheben. Anschließend werden die Daten an den Koordinator der Wählerbefragung übergeben. Dieser hat seinen Arbeitsplatz in derselben Bildungsstätte wie die ZWK und wird von den Organisatoren des U18-Projektes ernannt. Die Ergebnisse der Wählerbefragung werden erst nach Bekanntgabe der U18-Wahlergebnisse veröffentlicht.

VIII.

Ausstattung der Wahlräume

Ein Wahlraum ist wie folgt auszustatten:

  • Wahlkabinen oder speziell hergerichtete Wahlzellen für die geheime Wahl mit befestigtem Schreibstift und ausreichender Beleuchtung;
  • Wahlurnen für die Stimmzettel;
  • Tische und Stühle für die Mitglieder des Wahlvorstandes;
  • Stühle für die Wahlbeobachter;
  • Aufsteller mit Informationen über die Kandidaten (mit Lichtbild) und ein Muster für das Ausfüllen des Stimmzettels ohne echte Wahlliste.

IX.

Stimmabgabeverfahren

  1. Die Stimmabgabe erfolgt am festgelegten Wahltag in dem vom Wahlvorstand festgelegten Zeitraum.
  2. Nach Eröffnung des Wahllokals und vor Beginn der Stimmabgabe legen die Wahlvorstandsmitglieder ihren Eid ab (sofern die nationale Gesetzgebung dieses Verfahren vorsieht).
  3. Der Wahlvorsteher präsentiert den Vorstandsmitgliedern und Wahlbeobachtern die leeren Wahlurnen, bevor diese versiegelt (verplombt) werden.
  4. Anschließend zeigt er ihnen die leeren Wahlkabinen für die geheime Wahl.
  5. Jeder Wähler wird zunächst von den Beisitzern des Wahlvorstandes registriert, bevor er im Wählerverzeichnis hinter seinem Namen unterschreibt.
  6. Jeder Wähler darf seine Stimme nur einmal abgeben.
  7. Die Beisitzer händigen dem Wähler ein Exemplar des Stimmzettels aus.
  8. Jeder Wähler nimmt die Stimmabgabe persönlich vor, d. h. er geht in die geschlossene Wahlkabine und setzt neben Vor- und Nachnamen seines Kandidaten ein Häkchen oder Kreuz.
  9. Ist dem Wähler beim Ausfüllen des Stimmzettels ein Fehler unterlaufen, kann er den Beisitzer des Wahlvorstandes, der ihm den Stimmzettel ausgehändigt hat, um einen neuen Stimmzettel im Austausch gegen den unbrauchbaren bitten. Der Beisitzer übergibt ihm einen neuen Stimmzettel und versieht den fehlerhaften Stimmzettel mit einem entsprechenden Vermerk und seiner Unterschrift.
  10. Den ausgefüllten Stimmzettel wirft der Wähler in die versiegelte Wahlurne.
  11. Die Wahlbeobachter halten sich im Wahlraum auf und kontrollieren im Rahmen ihrer Befugnisse die Einhaltung aller Wahlverfahren.
  12. Am Ausgang des Wahllokals werden die Wähler im Rahmen einer Wählerbefragung von Wahlforschern befragt.

X.

Stimmenauszählung und Ausfüllen der Wahlniederschrift

  1. Nach Ablauf der für die Stimmabgabe vorgesehenen Zeit verkündet der Wahlvorsteher, dass nur noch die Wähler einen Stimmzettel erhalten und ihre Stimme abgeben dürfen, die sich bereits im Wahlraum befinden. Die Tür zum Wahlraum wird geschlossen. Die Wähler, die ihren Stimmzettel bereits eingeworfen haben, verlassen den Raum. Im Raum verbleiben nur die Vorstandsmitglieder sowie die Wahlbeobachter.
  2. Vor der Stimmenauszählung unterschreiben die Wahlvorstandsmitglieder und Wahlbeobachter eine Erklärung, in der sie sich zur Geheimhaltung der U18-Wahlergebnisse bis zur Bekanntgabe der amtlichen Wahlergebnisse verpflichten.
  3. Die Wahlurnen werden auf die Unversehrtheit ihrer Siegel (Plomben) geprüft und anschließend geöffnet.
  4. Die Stimmenauszählung beginnt direkt nach Schließung des Wahllokals und endet mit der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses. Die Stimmenauszählung erfolgt offen durch die Wahlvorstandsmitglieder und in Anwesenheit der Wahlbeobachter.
  5. Die ungültigen Stimmzettel werden gesondert sortiert und gezählt.
  6. Der Wahlvorsteher gibt die Wahlergebnisse bekannt und trägt die Angaben in die Wahlniederschrift ein (zweifache Ausfertigung), die von allen Wahlvorstandsmitgliedern unterzeichnet wird.
  7. Die eingescannten Niederschriften werden per E-Mail an die ZWK gesendet.
  8. Die Wahlergebnisse eines jeden Wahlbezirks sind am Wahltag bis 18:00 Uhr an die ZWK zu übermitteln.
  9. Nach der Stimmenauszählung werden die Stimmzettel nach Kandidaten sortiert und gebündelt. Die ungültigen Stimmzettel werden ebenfalls zusammengefasst. Auf jedem Bündel werden die Anzahl der Stimmzettel sowie der Name des Kandidaten bzw. „Ungültige Stimmzettel“ vermerkt. Die Bündel werden in Kartons oder Säcke gelegt, die anschließend versiegelt (verplombt) werden und nur durch Beschluss der ZWK geöffnet werden dürfen.

XI.

Ermittlung der U18-Wahlergebnisse

  1. Die U18-Wahlergebnisse werden auf der Grundlage der Daten aus den Wahlniederschriften ermittelt, die aus jedem Wahllokal per E-Mail an die ZWK geschickt wurden.
  2. Die Zusammenführung der Daten erfolgt ausschließlich durch Mitglieder der U18-ZWK.
  3. Die Ergebnisprotokolle der U18-Wahl enthalten folgende Daten:
  • Anzahl der Wahlvorstände;
  • Anzahl der von den Wahlvorständen übersandten Wahlniederschriften;
  • Gesamtzahl der in den Wahlniederschriften vermerkten Stimmen;
  • prozentualer Stimmenanteil der Kandidaten;
  • Nachname des Wahlsiegers bzw. Name der stärksten Partei.
  1. Kommt es während des Wahlprozesses bzw. der Ermittlung der Wahlergebnisse zu Rechtsverletzungen, durch welche die Ergebnisse nicht zuverlässig festgestellt werden können, erklärt die ZWK die U18-Wahlergebnisse für ungültig.

XII.

Bekanntgabe der U18-Wahlergebnisse

  1. Die Bekanntgabe der U18-Wahlergebnisse erfolgt durch die ZWK in der dafür vorgesehenen Frist, d. h. am Tag nach der Bekanntgabe der amtlichen Endergebnisse der echten Wahlen (Parlamentswahlen, Kommunalwahlen).
  2. Die Wahlergebnisse werden auf der Webseite des U18-Projektes veröffentlicht.
  3. Die Wahlergebnisse aus den einzelnen Wahlbezirken werden erst nach Bekanntgabe der amtlichen Endergebnisse der echten Parlaments- bzw. Kommunalwahlen sowie nach Veröffentlichung des Gesamtwahlergebnisses der U18-Wahl publik gemacht.