Lernziele:
Benötigte Hilfsmittel und Zusatzmaterialien:
Zeitdauer: Vorbereitung: 7 Tage, Durchführung der Wahl: 1 Tag, Auswertung: 2 Stunden.
Allgemeine Empfehlungen an den Moderator / Workshopleiter
Ablauf
Phase І. Spielvorbereitung
Phase ІI. Durchführung des Simulationsspiels „U18-Wahl“
Ablaufplan für den U18-Wahltag
Spielszenen |
Bemerkungen |
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Nr. |
Bezeichnung |
Aktivitäten |
Dauer |
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1 |
Eröffnung des Wahllokals am Wahltag |
Die Wahlvorstandsmitglieder legen den Eid ab. Der Wahlvorsteher präsentiert den Vorstandsmitgliedern und Wahlbeobachtern die leeren Wahlurnen, bevor diese versiegelt (verplombt) werden. Anschließend zeigt er ihnen die leeren Wahlkabinen für die geheime Wahl. Der Wahlvorsteher erklärt die Wahl in diesem Wahllokal für eröffnet. |
09.30–10.00 |
Textbeispiel für die Eidesstattliche Erklärung der Wahlvorstands-Mitglieder: siehe Anlage 1 zur Übung „U18-Wahl – Arbeit eines Wahlvorstandes im Wahllokal“ des vorliegenden Handbuchs. Das Wahllokal ist am Vortag vorschriftsgemäß auszustatten. |
2 |
Stimmabgabe |
Die Wähler werden von den Beisitzern ins Wählerverzeichnis eingetragen und unterschreiben hinter ihrem Namen. Die Beisitzer übergeben den Wählern jeweils einen Stimmzettel. Jeder Wähler stimmt persönlich ab: Er geht in die Wahlkabine und setzt in dem Kästchen neben Vor- und Nachnamen seines Kandidaten ein Häkchen oder Kreuz. Den ausgefüllten Stimmzettel wirft der Wähler in die versiegelte Wahlurne und verlässt anschließend das Wahllokal. |
10.00–14.00 |
Nutzen Sie die Möglichkeiten unter Punkt 11 „Politische Kreativität“ der allgemeinen Empfehlungen an den Moderator / Workshopleiter |
3 |
Aufgaben der Wahl-beobachter |
Die Wahlbeobachter halten sich im Wahlraum auf und kontrollieren im Rahmen ihrer Befugnisse die Einhaltung aller Verfahrensweisen. |
09.30–18.00 |
Dieser Zeitrahmen verkürzt sich, wenn nach Beendigung der Stimmabgaben die Stimmenauszählung schneller erfolgt. |
4 |
Wähler-befragung |
Nach ihrer Stimmabgabe werden die Wähler am Ausgang aus dem Wahllokal im Rahmen einer Wählerbefragung angesprochen. Unter Wahrung ihrer Anonymität wird ihnen die Frage gestellt, für wen sie gestimmt haben. Die Angaben werden in ein Formular eingetragen. Die Ergebnisse dieser Wählerbefragung werden nach Beendigung der Wahl dem Koordinator der Wählerbefragung übergeben. |
10.00–14.00 |
Die Ergebnisse der Wählerbefragung werden erst nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse veröffentlicht. |
5 |
Beendigung der Stimmabgabe |
Nach Ablauf der für die Stimmabgabe vorgesehenen Zeit verkündet der Wahlvorsteher, dass nur noch die Wähler einen Stimmzettel erhalten und ihre Stimme abgeben dürfen, die sich bereits im Wahlraum befinden. Die Tür zum Wahlraum wird geschlossen. Die Wähler, die ihren Stimmzettel bereits eingeworfen haben, verlassen den Raum. Im Raum verbleiben nur die Vorstandsmitglieder und die Wahlbeobachter. |
14.00–14.20 |
Der Beisitzer, der an der Eingangstür steht, erklärt den verspätet eintreffenden Wählern, dass die Wahl abgeschlossen und eine Stimmabgabe nicht mehr möglich ist. |
6 |
Unterzeichnung der Verpflichtung zur Geheimhaltung der Wahlergebnisse bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt |
Vor der Stimmenauszählung unterschreiben die Wahlvorstandsmitglieder und Wahlbeobachter eine Verpflichtung zur Geheimhaltung der Wahlergebnisse bis zur Bekanntgabe der amtlichen Wahlergebnisse. |
14.20–14.30 |
Das Formular der Verschwiegenheits-erklärung ist im Vorfeld zu erstellen. Eine entsprechende Formulierung findet sich in der Eidesstattlichen Erklärung der Wahlvorstands-Mitglieder (siehe Anlage 1 zur Übung „U18-Wahlen – Arbeit eines Wahlvorstandes im Wahllokal“ des vorliegenden Handbuches). |
7 |
Stimmenauszählung |
Der Wahlvorsteher öffnet die Wahlurnen, nachdem er die Unversehrtheit der Siegel (Plomben) überprüft hat. Die Stimmenauszählung beginnt direkt nach Schließung des Wahllokals und endet mit der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses. Die Stimmenauszählung erfolgt offen durch die Wahlvorstandsmitglieder und in Anwesenheit der Wahlbeobachter. Ungültige Stimmzettel werden gesondert sortiert und gezählt. |
14.30–15.30 |
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8 |
Ausfüllen der Wahlnieder-schrift und Übermittlung der Niederschrift an die Zentrale Wahl-kommission (ZWK) |
Der Wahlvorsteher gibt die Wahlergebnisse bekannt und trägt die Angaben in die Wahlniederschrift ein (zweifache Ausfertigung), die von allen Wahlvorstandsmitgliedern unterzeichnet, anschließend eingescannt und per E-Mail an die ZWK gesendet wird. |
15.30–16.00 |
Die Wahlergebnisse eines jeden Wahllokals sind am Wahltag bis 18:00 Uhr an die ZWK zu übermitteln. |
9 |
Archivierung der Stimmzettel aus dem Wahllokal |
Nach der Stimmenauszählung werden die Stimmzettel von den Vorstandmitgliedern nach Kandidaten sortiert und gebündelt. Ungültige Stimmzettel werden extra gebündelt. Auf jedem Bündel werden die Anzahl der Stimmzettel sowie der Name des Kandidaten bzw. „Ungültige Stimmzettel“ vermerkt. Die Bündel werden in Kartons oder Säcke gelegt, die anschließend versiegelt (verplombt) werden. |
16.00–17.00 |
Die Kartons mit den Stimmzetteln werden bis zur Bekanntgabe der U18-Wahlergebnisse von den einzelnen Wahlvorständen aufbewahrt und danach an die ZWK übergeben. |
Phase III. Spielauswertung. Schlussbetrachtung
Die Auswertung des Simulationsspiels erfolgt in zwei Phasen.
Phase І: Auswertung der Eindrücke der Teilnehmer
Phase ІІ: Auswertung des Spielablaufs
Die Schlussbetrachtung kann folgende Fragen enthalten:
Regeln für die Durchführung von U18-Wahlen
Das Projekt „U18-Wahlen“ dient der Bildung von Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und somit nicht wahlberechtigt sind. Es gibt Einblick in einen wesentlichen demokratischen Mechanismus – Wahlen – und bietet Jugendlichen die Möglichkeit, sich an einem Simulationsspiel zu beteiligen, dessen Ablauf echten Wahlen sehr nahekommt.
Grundsätze für die Durchführung von U18-Wahlen
Einrichtung von Wahllokalen und Bildung von Wahlvorständen
Aufgaben der Zentralen Wahlkommission bei U18-Wahlen
Die ZWK muss aus mindestens drei Personen bestehen und hat folgende Aufgaben:
Aufgaben der Wahlvorstände
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bei der Vorbereitung und Durchführung einer U18-Wahl haben die Wahlvorstände folgende Aufgaben zu erfüllen:
Rechte der Wahlbeobachter bei den U18-Wahlen
Jeder interessierte Bürger kann Wahlbeobachter werden. Diese haben folgende Rechte:
Dem Wahlbeobachter ist es untersagt:
Wählerbefragung bei den U18-Wahlen (optional)
Die Wählerbefragung dient der Information und Kontrolle. In jedem Wahllokal kann die Befragung durch eine Gruppe von drei Personen durchgeführt werden, die Daten erheben. Anschließend werden die Daten an den Koordinator der Wählerbefragung übergeben. Dieser hat seinen Arbeitsplatz in derselben Bildungsstätte wie die ZWK und wird von den Organisatoren des U18-Projektes ernannt. Die Ergebnisse der Wählerbefragung werden erst nach Bekanntgabe der U18-Wahlergebnisse veröffentlicht.
Ausstattung der Wahlräume
Ein Wahlraum ist wie folgt auszustatten:
Stimmabgabeverfahren
Stimmenauszählung und Ausfüllen der Wahlniederschrift
Ermittlung der U18-Wahlergebnisse
Bekanntgabe der U18-Wahlergebnisse