Am Freiwilligendienst können Frauen und Männer teilnehmen, sofern sie die Schule abgeschlossen haben. Die Freiwilligendienste an Jugendliche und junge Erwachsene richten sich bis zum 27. Geburtstag
Auf unserer Homepage gibt es eine aktuelle Liste mit Ausschreibungen. Dort sind alle Kriterien für die Bewerbung aufgelistet.
Obwohl die Freiwilligen nicht als hauptamtliche Angestellten eingesetzt werden, sind die freiwilligen Dienste hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzvorschriften gleichgestellt. Es gelten die geregelten Arbeitsschutzbestimmungen (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz, Schwerbehindertengesetz).
Die Arbeitsneutralität kann gesichert sein, wenn jeder Missbrauch von freiwilligen Teilnehmer_innen untersagt bleibt. Die Freiwilligen können dementsprechend nicht eingestellt und von der Beschäftigung auch nicht gekündigt werden. Die Freiwilligen haben die Aufgabe, bei zusätzlichen Tätigkeiten zu unterstützen und ersetzen in diesem Sinne keine hauptamtlichen Angestellten. Dies bedeutet, dass die Einsatzstellen auch ohne Hilfe der Freiwilligen funktionieren müssen.
Auch Ausländer_innen können am privatrechtlichen Freiwilligendienst teilnehmen. Voraussetzung ist, dass die Kandidaten einen Aufenthaltstitel verfügen. Des Weiteren sind Grundkenntnisse der deutschen Sprache von Vorteil.
Nach erfolgreichem Abschluss des Freiwilligendienstes wird vom DRA eine Bescheinigung über die Teilnahme ausgestellt.
Die zuständigen DRA-Mitarbeiter_innen haben die Aufgabe die Freiwilligen während des gesamten Aufenthaltes zu betreuen und den Kontakt aufrechtzuerhalten. Die Freiwilligen haben im Gegenzug auch die Aufgabe sich bei dem-r zuständigen DRA-Mitarbeiter_in zu melden. Die DRA-Mitarbeiter_innen sind Ansprechpersonen für die Freiwilligen sowie für die Einsatzstellen.
Sie können sich über aktuelle Ausschreibungen auf unserer Homepage informieren und bei Interesse auch bewerben. In der Ausschreibung finden Sie alle nötigen Informationen, die für eine erfolgreiche Bewerbung relevant sind.
Die Bewerbungsfristen finden Sie immer auf den aktuellen Ausschreibungen. Es ist aber empfehlenswert, sich frühzeitig über bevorstehenden Ausschreibungen zu informieren.
In der Regel wird der privatrechtliche Freiwilligendienst sechs Monate geleistet.
Der Freiwilligendienst wird überwiegend bei praktischen Hilfstätigkeiten in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet. Die Organisationen, in der die Freiwilligen arbeiten, sind dementsprechend die Einsatzstellen. Während des Freiwilligendienstes sind die Einsatzstellen für die Freiwilligen zuständig.
Die zu geleisteten Stunden werden von DRA und dem_der Freiwilligen schon im Voraus abgestimmt. Grundsätzlich werden die Freiwilligen ganztägig eingesetzt.
Die Freiwilligen bekommen im Rahmen des Programms gültige Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr. Als Berechtigungsnachweis gilt die Bescheinigung von der Einsatzstelle.
Sollte der_die Freiwillige erkranken, so muss dies unverzüglich der Einsatzstelle sowie dem DRA gemeldet werden. Die genauen Regelungen werden in der Vereinbarung zwischen DRA und dem_der Freiwilligen festgehalten.
Zwischen dem_der Freiwilligen und der Einsatzstelle werden Vereinbarungen festgehalten. Sollten wichtige Gründe bestehen, um die Zusammenarbeit zu beenden, so folgt eine Kündigung. Konkrete Rechten und Pflichten sowie Modalitäten werden vertraglich festgehalten. Die Kündigung erfolgt bei allen Partnern schriftlich.
Dem_der Freiwilligen werden Unterkunft und angemessenes Taschengeld zur Verfügung gestellt. Dementsprechend werden alle Leistungen zwischen dem_der Freiwilligen schriftlich vereinbart.
Die Teilnehmer_innen am privatrechtlichen Freiwilligendienst werden grundsätzlich während der Einsatzzeit unfall- und haftversichert.
Die abgeleistete Zeit im Freiwilligendienst kann auch als Praktikum angerechnet werden. Allerdings ob und in welchem Umfang eine Anerkennung stattfindet, richtet sich nach den geltenden Regelungen der Ausbildungsstätten oder der Studiengänge.
Während des Freiwilligendienstes wird dem_der Freiwilligen eine Unterkunft zur Verfügung gestellt. Er_sie unterliegt aber den geltenden Vorschriften des Mietvertrags und muss folglich diese Bestimmungen auch einhalten.
Der Dauer eines Freiwilligendiensts ist auf maximal sechs Monate begrenzt, sodass der Urlaubsanspruch von dieser Dauer abhängig ist. Die geltenden Urlaubstage werden vertraglich festgehalten und stehen dem_der Freiwilligen als freie Tage zur Verfügung.
Bei Beendigung Freiwilligendienstes bei DRA wird zum Schluss ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer des Freiwilligendienstes von DRA oder der Einsatzstelle ausgestellt. Im Zeugnis werden unter anderem die berufsqualifizierenden Merkmale des Jugendfreiwilligendienstes beschrieben und beurteilt.