Nach gut drei Wochen ungekannter Einschränkungen des gesamten Alltags in Europa und gut drei Monaten der globalen Gefahr zwingt uns das Coronavirus, zentrale Fragen der Gesellschaft noch einmal neu zu stellen, auch uns als Vertreter:innen der Zivilgesellschaft: Was ist wichtig, was nachrangig? Und in welcher Verfassung sind wir und möchten wir sein? Fast alle Länder beschneiden die Freiheiten ihrer Bürger:innen derzeit in einem Maße, wie diese es sonst nie zugestanden hätten, wie sie es derzeit aber bereitwillig akzeptieren, weil die Rettung von Menschenleben anerkanntermaßen höchste Priorität besitzt.
Einige Machthaber missbrauchen die Seuchenlage bereits in aller Frivolität für die Zerlegung der Demokratie: etwa indem sie sich, wie Viktor Orban in Ungarn, ohne Frist und Kontrolle fast unbegrenzte Notstandsvollmachten einräumen lassen. Oder in dem sie, wie die Regierung in Polen, Wahlen unter allen Umständen durchführen lässt – auch denen der praktisch außer Kraft gesetzten Öffentlichkeit infolge der Pandemie-Maßnahmen, was die Opposition ihrer legitimen Rechte beraubt. Zu welchen Folgen solche Selbstherrlichkeit dies führen kann, zeigte in diesen Wochen einmal mehr Alexander Lukaschenko in Belarus, der seine Dominanz durch Ignoranz gegenüber der Virusgewalt demonstrieren wollte und dabei die Bewohner:innen des Landes rücksichtslos gefährdete.
Sie alle überragt der russische Präsident, der seine im Januar jäh gestartete massive Verfassungsreform erst mit viel Beteiligungsweihrauch umgab, bevor er sie im März – als alle Welt schon von Corona-Nachrichten ergriffen war – so formulieren ließ, dass er, falls er es wünscht, noch bis 2036 im Amt bleiben kann. Binnen einer Woche brachte Putin diese neue „Konstitution“ durch zwei Parlamentskammern und das Verfassungsgericht – womit sie juristisch bereits gültig ist. Sein Versuch, auch eine – rechtlich obsolete – „Volksbefragung“ dazu am 22. April noch abzuhalten, scheiterte trotz allem Wegsehen, Wegschweigen und Wegreden schließlich doch an der Viruslage – aber in welcher Verfassung sind Russland und seine Menschen jetzt? Auf jeden Fall waren sie zu schwach und eingeschränkt, um sich gegen diese neuerliche Attacke auf ihre Rechte zu wehren.
Auch in anderen Ländern Europas und in der EU sind vielfache Anzeichen schlechter Verfassung der Gemeinschaften deutlich geworden – sei es der Strukturen in Medizin und Pflege, der fehlenden Solidarität mit besonders betroffenen Ländern oder der Neigung zu plötzlichen nationalen und regionalen Einzelwegen. Die Schengen-Grenzen sind vorerst wieder undurchlässig, für Flüchtlinge findet sich auf staatlicher Ebene derzeit kaum noch eine helfende Hand – und dies bereits ganz am Anfang der Krise. Wer kann schon vorhersehen, wie viele Menschen, Firmen, Organisationen, Bildungseinrichtungen, Künstlerensembles etc. demnächst an den Rand der Existenz geraten?
Die Zivilgesellschaft, so kann man vorläufig umreißen, steht angesichts dessen wohl vor allem vor folgenden Aufgaben, spezifisch in jedem Land, jeder Region, in jedem Fachbereich*:
Wenn wir dazu unsere Kräfte einsetzen und vereinen und wenn es uns zudem gelingt, die enormen menschlichen Schwierigkeiten der aktuellen Krise zu bewältigen, im privaten wie gesellschaftlichen Bereich, dann werden wir unserer Verantwortung gerecht.
Stefan Melle,
Geschäftsführer DRA
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* Die Liste entstand in Vorbereitung einer Videokonferenz der AG Zivilgesellschaft des Petersburger Dialogs, zu der sich am 9. April auf Initiative der Koordinatoren Dirk Wiese und Michail Fedotov rund 30 Vertreter:innen aus NGOs, Stiftungen und der Kultur trafen, um die Herausforderungen für die Zivilgesellschaften in Deutschland und Russland angesichts der Coronavirus-Krise zu diskutieren.