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30. Dezember 2010

Schuldspruch gegen sich selbst - das Urteil gegen Chodorkovskij ist eines gegen Putin

 

Die Unschuldsvermutung ist eines der Grundprinzipien rechtsstaatlicher Justiz. Bestraft wird nur, wessen Schuld zweifelsfrei bewiesen ist, und dies nur für jene Teile der Anklage, die tatsächlich belegt sind und deren Belege ohne Verletzung von Rechtsnormen entstanden.

Im Prozess gegen Michail Chodorkovskij und Platon Lebedev galt nichts davon. Dem gesamten Prozess lag nicht nur eine Schuldvermutung, sondern sogar eine Schuldfestlegung vorab zugrunde. Die Vorwürfe wurden nicht belegt, die Aussagen von Entlastungszeugen  - die teilweise der Regierung entstammten – blieben unberücksichtigt. Dennoch bestätigte der Richter Danilkin alle Anklagepunkte, außer einem infolge Verjährung, und sammelte sie in das harte Urteil von 13,5 Jahren Haft.

Dieses Urteil wird in die Geschichte eingehen – als Schauprozess, in dem die Verhöhnung von Menschen und ihren Rechten, die Erniedrigung und Selbsterniedrigung von Anklagezeugen, Staatsanwälten und Richtern die Regel war. In dem auf kafkaeske Weise halbe Lügen zu ganzen Wahrheiten, Behauptungen zu Beweisen, Gespenster zu Fakten und Fakten zu Luft erklärt wurden. Gewiss darf man davon ausgehen, dass Milliardenvermögen, wie Chodorkovskij und Lebedev sie binnen weniger Jahre angehäuft hatten, nicht allein auf Weitsicht, Geschicklichkeit und Glück, sondern auch auf Rücksichtslosigkeit und Egoismus, vielleicht auch kaltschnäuziger Nutzung von Rechtslücken  beruhen. Doch dass und worin dies ungesetzlich gewesen sein soll – diese Klärung hat der Prozess nicht erbracht und auch nicht angestrebt.

In diesem Gerichtsverfahren hat sich vor allem einer für immer verurteilt: der frühere Präsident und heutige Premierminister Vladimir Putin, der hier eine persönliche Feindschaft und die Mission von einem autoritären, einseitigen Staatsverständnis ausgelebt hat, ohne Rücksicht auf die Prozessbeteiligten – egal welcher Seite – , ohne Rücksicht auf Russland und die jahre-, vielleicht jahrzehntelangen gesellschaftlichen Folgen solches neofeudalen rechtspolitischen Zynismus.

Die Überhöhung des Selbstherrschertums durch Putin und seinen inzestuösen Männerklan hat mit diesem Urteil einen neuen Gipfel erreicht, aber es war möglicherweise der letzte, und es ist ein Urteil gegen sie selbst. Sie haben mit diesem Prozess die Schuldfrage selbst beantwortet und sich zu Verantwortlichen gemacht, die die russische Gesellschaft wohl früher oder später zur Verantwortung ziehen wird: für Schuld gegenüber den beiden Verurteilten und ihren Familien, dem früheren Unternehmen Jukos, der russischen Gesellschaft und ihrer Zukunft als freies, rechtsbewusstes Gemeinwesen insgesamt. Für den Bruch der Menschen- und Bürgerrechte. Vielleicht dauert das Jahrzehnte – aber es wird historisch kommen.


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