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27. Juni 2008
Menschenrechtskapitel in EU-Russland-Abkommen verlangtIn einem gemeinsamen Aufruf haben 17 russische Menschenrechtsorganisationen gefordert, den Dialog zu Fragen der Menschen- und Bürgerrechte sowie der Rechtsstaatlichkeit als eine der wichtigsten gemeinsamen Arbeitsrichtungen im künftigen EU-Russland-Partnerschaftsabkommen aufzunehmen. Anlässlich des heutigen Gipfels beider Seiten in Chanty-Mansijsk (Russland), bei dem die Verhandlungen zu dem neuen Vertrag begannen, erklärten die Menschenrechtler, für die Verankerung gemeinsamer Prinzipien und Themen, aber auch von Kontrollmechanismen sei im Vertrag ein gesondertes Kapitel notwendig. Dies könne der gegenwärtigen Erosion von Bürgerrechten in zahlreichen Ländern Europas entgegenwirken. Die bloße Erwähnung in der Präambel, wie im bisher gültigen Vertrag von 1997, genüge nicht. Eine praktische Zusammenarbeit sei schon jetzt auf Feldern wie dem Persönlichkeitsrecht, der Gerichtsreform, der Humanisierung des Strafvollzugs, der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit möglich, aber auch beim Eintreten gegen Xenophobie und für Verbesserungen in internationalen Institutionen. Die Unterzeichner des Aufrufs boten ihre Mitarbeit bei der Ausarbeitung des Abkommens an. Zu ihnen gehören u.a. die Organisationen Demos, Sova, Civil Assistance, Memorial, der Fond für die Verteidigung der Glasnost, der Bund der Soldatenmütter-Komitees und die Wahlrechtsvereinigung Golos. Der Aufruf ist nachzulesen unter: www.hro1.org/node/2662. |
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