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22. März 2010

31.3. Mahnwache in Berlin für Versammlungsfreiheit in Russland

 

Amnesty International, der DRA und Memorial e.V. laden dazu ein, sich am 31.3., von 17-19 Uhr, in Berlin Unter den Linden vor der russischen Botschaft an einer Mahnwache zur Unterstützung jener russischen BürgerInnen zu beteiligen, die seit 2009 jeweils am 31. eines Monats für die Einhaltung von Artikel 31 der russischen Verfassung demonstrieren. Der Verfassungsartikel schreibt die Versammlungsfreiheit fest und folgt damit den internationalen Menschenrechtsvereinbarungen. Dennoch werden in Russland öffentliche Demonstrationen, Meetings und Proteste immer wieder trotz Anmeldung verboten, an entlegene Orte abgedrängt, auseinandergejagt oder durch bürokratische Hürden zu Fall gebracht. Dies betraf bereits mehrfach auch die Organisatoren der Demonstrationen für Artikel 31. Auch ihre geplante Veranstaltung am 31.3. in Moskau ist unter Hinweis auf eine Kulturveranstaltung am gleichen Ort erneut nicht gestattet worden. Wir bitten Sie, das Anliegen der Versammlungsfreiheit in Russland zu unterstützen.

Aufruf als PDF-Dokument

Hier finden Sie den Aufruf der Veranstalter für die Mahnwache im Wortlaut:


„Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln....“
(Art. 20 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte)

„Jede Person hat das Recht, sich frei und friedlich mit anderen zu versammeln...“
(Art. 11 Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten)

„Die Bürger der Russischen Föderation haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen und Umzüge durchzuführen sowie Streikposten aufzustellen“
(Art. 31 der Verfassung der Russischen Föderation)

Versammlungsfreiheit durchsetzen!

Bei Demonstrationen und Mahnwachen von Menschenrechtsorganisationen oder  oppositionellen Gruppen in der Russischen Föderation kommt es immer wieder zu Übergrif- fen. Demonstrationen werden mit Tricks der Behörden verhindert, Demonstranten verprügelt und festgenommen. Das ist ein klarer Verstoß gegen nationale und internationale Verpflich- tungen, denen sich der russische Staat freiwillig unterworfen hat.

Die Verfassung der Russischen Föderation garantiert die Versammlungsfreiheit in Art.31.
Menschenrechtsorganisationen in Russland haben deshalb beschlossen, durch öffentliche Aktionen an jedem 31. eines Monats diesem Recht zum Durchbruch zu verhelfen und die papierne Garantie der Verfassung zur erlebbaren Realität zu machen. Sie wissen: Keine Demokratie ohne Versammlungsfreiheit! Und fordern: Schluss mit den Behinderungen und Übergriffen!

Um unsere Kolleginnen und Kollegen, unsere Freundinnen und Freunde dabei tatkräftig zu unterstützen, rufen wir zur Teilnahme an der Mahnwache „Versammlungsfreiheit durchsetzen“ auf,

am 31. März 2010 um 17.30 Uhr
vor der Botschaft der Russischen Föderation, Unter den Linden 63-65.



Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland

MEMORIAL Deutschland

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