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27. Mai 2011

Kommentar: Die Chodorkovskij-Revision und die Machtmittel der Wahl

 

Bei der »Revision« des zweiten Strafverfahrens gegen Michail Chodorkovskij und Platon Lebedev hielten die Richter diese Woche die Augen erneut fest verschlossen. So nahmen sie zuverlässig weder die abstrusen Verfahrensmethoden der Vorinstanz noch die rätselhafte, massive Verringerung der angeblich gestohlenen Erdölmengen seitens der Anklage in den Blick.

Ihr hoheitlicher Spruch - die Schuldbestätigung bei marginaler Haftverkürzung - verhöhnt das Recht, dessen unabhängige Hüter sie sein sollen. Die Frage, ob Chodorkovskij sein einstiges Riesenvermögen auch durch Gesetzesverletzung erworben hat, bleibt offen. Doch schuldig machten sich erneut Richter, Justizbehörden und Staatsführung, die derlei Rechtsbeugung als zulässiges Mittel der Wahl betrachten.

Dass Präsident Medvedev dem nicht widerstand, wirft nicht nur die Frage nach Ohnmacht oder Verzicht auf Machtausübung auf. Durch den Nichtgebrauch seiner Verfassungsvollmachten zugunsten des Rechts stützt und teilt er auch den Machtmissbrauch auf den übrigen Ebenen - und letztlich deren totalitären Allmachtswahn.

Bei der Wahl des Parlaments, der Duma, im Dezember wird sich dieser Vorgang wohl wiederholen - denn auch dort werden jene, die jede Beschränkung ihrer Vormacht als unzulässigen Systemunfall betrachten, ihren Anspruch mit allen Mitteln verteidigen.

Das minimiert zugleich ihr Risiko nach der Präsidentenwahl 2012, denn ein Parlament, das seine Augen verschließt und auf die unabhängige Kontrolle der Regierenden verzichtet, wird weiteren Rechtsbruch zuverlässig erlauben. Egal, wer dann die Hoheit hat.


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