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12. Juli 2010
DRA kritisiert Strafurteil wegen Ausstellung "Verbotene Kunst"Der DRA kritisiert die heutige Verurteilung der beiden Kuratoren der Ausstellung „Verbotene Kunst“ von 2007, Andrej Jerofeev und Jurij Samodurov, durch ein Moskauer Gericht wegen angeblicher Aufhetzung zu religiösen Feindseligkeiten. Zwar ist es ein Erfolg der umfangreichen öffentlichen Aktionen gegen den Prozess, dass beide Angeklagten nur mit Geldstrafen in Höhe von unter 5000 Euro statt der geforderten Lagerhaft belegt wurden. Doch zeigt dies zugleich die Unentschlossenheit der Richter, die Einschränkung der Kunst gegen den Druck religiöser und nationalistischer Fundamentalisten zu verhindern. Die Achtung religiöser Gefühle ist notwendig und ein berechtigter, schützenswerter Anspruch. Es schadet aber der gesellschaftlichen Offenheit und Debatten, wenn dieser Anspruch gegen die Freiheit der künstlerischen Kommentierung dieser Gesellschaft ins Feld geführt wird. Der DRA teilt die Ansicht des Moskauer Künstlers Dmitrij Vrubel (gegenüber dem ZDF), wonach es ein "schlechtes Zeichen für die Gesellschaft ist, wenn die Verurteilung zu einer Geldstrafe anstelle einer Lagerinhaftierung in einem solchen Prozess schon wieder als Erfolg gesehen werden muss." Zu weiteren Hintergründen siehe u.a. in DIE ZEIT den Kommentar von Johannes Voswinkel: www.zeit.de/kultur/kunst/2010-07/kommentar-verbotene-kunst sowie ein Interview von ihm mit Dmitrij Vrubel: HIER
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